Das Institut Am haZikaron investiert alle möglichen Anstrengungen und Ressourcen, um all seinen Kunden barrierefreie, professionelle Dienstleistungen von höchster Qualität zu bieten. In Übereinstimmung mit dem „Equal Rights for Persons with Disabilities Act“ von 1998 und den dazu erlassenen Vorschriften wurden viele Ressourcen investiert, um die notwendigen Anpassungen innerhalb des Unternehmens vorzunehmen, damit Menschen mit Behinderungen die von uns angebotenen Dienstleistungen unabhängig und vollständig in Anspruch nehmen können.

Zugängliche Website

Eine zugängliche Website ist eine Website, die für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen einfach zu nutzen ist, d.h. die Funktionen enthält, mit denen einige oder alle bestehenden Einschränkungen ausgeglichen werden können. Laut einer Microsoft-Studie aus dem Jahr 2003 haben etwa 20 bis 25 Prozent der Bevölkerung Schwierigkeiten bei der Nutzung des Internets, und besser zugängliche Webinhalte können Menschen mit diesen Problemen helfen. Das Am haZikaron Institut setzt sich dafür ein, gleiche Chancen im Internet für alle zu schaffen, sowohl für Menschen mit verschiedenen Behinderungen als auch für diejenigen, die Hilfsmittel zur Nutzung von Computern verwenden.

Informationen zur Zugänglichkeit der Website

Diese Website entspricht den Standards, die in der Verordnung über die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen (Zugänglichmachung von Dienstleistungen) von 2013 festgelegt sind.

Kommunikationsmittel für Anfragen und Anträge zur Verbesserung der Zugänglichkeit

Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit unserer Dienste zu verbessern. Dies ist Teil unserer Verpflichtung, der Öffentlichkeit, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugängliche Dienste anzubieten. Sollten Sie auf ein Problem oder eine Schwierigkeit stoßen, lassen Sie es uns wissen und wir werden unser Bestes tun, um eine geeignete Lösung zu finden und Ihr Problem so schnell wie möglich zu lösen.

Koordinator für Barrierefreiheit

Letzte Aktualisierung 01.04.2025